Betreuungsverhältnisse

  • Die Berechtigungen zur Akteneinsicht und Leistungsdokumentation für einen Klienten sind über sog. Zuständigkeiten abgebildet.
  • So können die verschiedenen Mitarbeiter in den unterschiedlichen Dienstleistungen gemäß der kollegialen Kommunikation die Akteneinsicht für ihren Klienten teilen.
  • Der Betreuungsverlauf kann über die Jahre und zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Trägers nachvollzogen werden.
  • Für jede Zuständigkeit wird der Zuweiser (intern oder extern) erfasst
  • Bei Abschluss erfolgt die Angabe der Abschlussgründe
  • Kommt die KlientIn nach Jahren wieder in eine Einrichtung der Organisation, kann diese gesucht und eine neue Betreuungssequenz begonnen werden.